Dr. Astrid Mannes

Gesundheitliche Auswirkungen vom Verkehrslärm sollen Bestandteil von Bundesforschungsvorhaben werden

CDU-Bundestagsabgeordnete Astrid Mannes im Gespräch mit der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen 

Nicht nur entlang der ICE-Neubaustrecke Frankfurt-Mannheim sind der Schienenlärm und dessen gesundheitliche Auswirkung ein zentrales Thema für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages bestätigt auf eine Anfrage der CDU-Bundestagsabgeordneten Astrid Mannes eine Wissenslücke, in welchem Ausmaß unterschiedliche Lärmschutzmaßnahmen das Empfinden von Lärmbelästigung und Störungen vermindern. 

Mannes: „Der Zusammenhang der vom Menschen gemachten Umwelt auf die Gesundheit wird künftig an Bedeutung gewinnen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bestätigt mir, dass der Forschungsbereich Public Health, zu dem auch die Lärmwirkungsforschung gehört, strategisch neu ausgerichtet werden soll. Ich will mich dafür stark machen, dass sich der Bund in der neuen Wahlperiode vor allem auch im Bereich Lärmwirkungsforschung stärker einbringt.“ 


Mannes betont im heutigen Gespräch mit dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen, Thomas Jühe, die Notwendigkeit weiterer wissenschaftlicher Untersuchungen bezüglich der Frage, welche Rolle der Einfluss von Flug-, Schienen- und Straßenverkehrslärm auf unsere Gesundheit hat. Diese Forschungen sollen unter anderem einen fundierten Beitrag zur konfliktbeladenen Debatte zwischen vom Lärm Betroffenen und Betreibern bieten. Wenn gesicherte Erkenntnisse vorliegen, müssen ggf. auch die Vorgaben zu gesetzlichen Lärmschutzmaßnahmen an Autobahn- oder Bahnstrecken und im Bereich des Flugverkehrs angepasst werden. 


Die CDU-Politikerin sensibilisierte auch den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für das Thema Lärmwirkungsforschung. So teilt ihr das Bundesgesundheitsministerium mit, dass ab dem 1. Juli 2021 die gesundheitlichen Risiken von Lärm unmittelbar in die Bewertung von Verkehrstrassen einfließen. Damit setzt Deutschland bereits heute die EU-Richtlinie zur Einführung von Methoden zur Bewertung gesundheitsschädlicher Auswirkungen durch Umgebungslärm in nationales Recht um.